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5 Personen aus 2 Haushalten dürfen sich wieder treffen!

Die niedersächsische Coronaverordnung wurde am 6. März geändert. Danach dürfen sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei nicht zusammen lebende Paare als ein Haushalt gezählt werden. Kinder unter 14 Jahren zählen bei der Beschränkung nicht mit. Sollte die Inzidenz unter 35 fallen, kann der Kreis eine Zusammenkunft von 10 Personen aus 3 Haushalten erlauben. Dabei müssen die Personen aber aus einer Kommune kommen, die auch nur diesen niedrigen Inzidenzwert haben!

Hier sind die Änderungen der Verordnung nachzulesen!

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